Präambel
Wir haben in diesem Dokument die weibliche Ansprache gewählt, um den Lesefluss zu erleichtern. Selbstverständlich sind die Ausführungen für Teilnehmende aller Geschlechter gültig.
1. TEIL – AGB Hebammenleistungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB´s) der Hebamme/des Katja Christina Richter, Frauengesundheit am Meer, Plöner Str. 28, 23701 Eutin, nachfolgend Hebamme genannt.
Präembel
Gemäß § 24d S.1 i.V.m. § 24c Nr.1 SGB V hat die Versicherte während der Schwangerschaft, bei und nach Entbindung einen Anspruch auf Hebammenhilfe einschließlich der Untersuchungen zur Feststellung der Schwangerschaft und zur Schwangerenvorsorge. Die gegenüber der Versicherten nach diesem Vertrag zu erbringenden Leistungen erfolgen dem Grunde und dem Umfang nach Maßgabe des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe gemäß § 134a Abs. 1 SGBV nebst seinen Anlagen in der jeweils geltenden Fassung. Innerhalb des tatsächlich in Anspruch genommenen Leistungsrahmens, hat die gesetzliche Krankenversicherung die Leistungen der Hebamme zu vergüten.
Sofern hebammenhilfliche Leistungen außerhalb des jeweils gültigen Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe gemäß § 134a Abs. 1 SGB V erbracht werden oder die gesetzliche Krankenversicherung aus Gründen, die die Versicherte zu vertreten hat, keine Vergütungspflicht gegenüber der Hebamme trifft, hat die Versicherte diese Leistungen privat zu vergüten oder für den entstandenen Einnahmeausfall einzutreten. Für den ersten Fall wird vor Leistungserbringung eine gesonderte Vereinbarung über private Wahlleistungen zwischen der Hebamme und der Versicherten getroffen. Im zweiten Fall ersetzt die Versicherte den durch sie entstandenen Schaden. Eine Erstattung der gesetzlichen Krankenversicherung gegenüber der Versicherten scheidet für beide Fälle grundsätzlich aus.
§1 Geltungsbereich
Die Allgemeinen Vertragsbedingungen gelten, soweit nichts anderes vereinbart ist, für die vertraglichen Beziehungen der Hebamme Katja Christina Richter und der Leistungsempfängerin.
§2 Rechtsverhältnis
Die Rechtsbeziehungen zwischen der Hebamme Katja Christina Richter und der Leistungsempfängerin sind privatrechtlicher Natur. Ein Vertrag kommt zustande durch: Die schriftliche Bestätigung einer Kursanmeldung per E-Mail und / oder den Abschluss eines individuellen Behandlungs- oder Betreuungsvertrags nach einem Vorgespräch (persönlich, telefonisch, per Videokonferenz oder per Willenserklärung per E-Mail). Mit der Anmeldung oder Vertragsannahme erkennt die Leistungsempfängerin diese AGB an. Hebammen begleiten im Rahmen ihrer Berufsordnung. Die Leistungen und Kurse der Hebamme stellen keinen Ersatz für eine ärztliche Behandlungen dar. Die Teilnahme an Kursen und Leistungen erfolgt auf eigene Verantwortung. Beschwerden, Beeinträchtigungen oder gesundheitliche Einschränkungen sind der Hebamme vor Beginn mitzuteilen. Die Verantwortung für die Abklärung medizinischen Beschwerden (Pathologie) liegt bei der Leistungsempfängerin.
§3 Umfang der Leistungen
(1) Die Leistungen erfolgen auf Grundlage des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach §134a SGB V, der zwischen den Berufsverbänden der Hebammen und dem GKV- Spitzenverband abgeschlossen wurde.
(2) Bei Selbstzahlerinnen richtet sich das Leistungsangebot nach der Privatgebührenordnung des Bundeslandes, in dem die Leistung erbracht wird. Bei Selbstzahlerinnen im Freistaat Sachsen richtet sich der erstattungsfähige Leistungsumfang nach der Privatgebührenordnung des Bundeslandes Sachsen-Anhalt, da der Freistaat Sachsen über keine Privatgebührenordnung mehr verfügt.
(3) Nicht Gegenstand der Leistungen der Hebamme Katja Christina Richter sind die Leistungen der von den Hebammen hinzugezogenen Ärzte bzw. Krankentransporte. Leistungen hinzugezogener Ärzte oder Krankentransporte werden von diesen gesondert berechnet.
(4) Für vereinbarte Termine, die von der Leistungsempfängerin nicht eingehalten werden und die nicht spätestens 24 Stunden vor dem Termin abgesagt werden, stellt die Hebamme die entgangene Vergütung der Leistungsempfängerin im Rahmen des Entschädigungsanspruches in Rechnung.
§4 Als Wahlleistungen können vereinbart werden:
a) Leistungen, die nicht Gegenstand des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach §134a SGB V sind und über die keine Zusatzvereinbarung mit Einzelkassen abgeschlossen wurde.
b) Leistungen, deren Umfang bei gesetzlich Versicherten über die Obergrenze des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach §134a SGBV hinausgehen.
Die Hebamme verpflichtet sich, die Leistungsempfängerin vor der Inanspruchnahme einer Wahlleistung über etwaige Kosten zu informieren.
§5 Abrechnung des Entgelts
(1) Bei gesetzlich Versicherten rechnet die Hebamme Katja Christina Richter die Leistungen mit der leistungspflichtigen gesetzlichen Krankenkasse. Davon nicht umfasst sind die vereinbarten Wahlleistungen. Für diese sind die Leistungsempfängerinnen als Selbstzahlerinnen zur Zahlung verpflichtet.
(2) Leistungsempfängerinnen, für die eine Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts die Leistungen, die im Rahmen von Schwangerschaft und Mutterschaft in Anspruch genommen werden schuldet (z.B. Heilfürsorgeberechtigte), legen eine Kostenübernahmeerklärung ihrer Kostenträger vor, die die Leistungen der Hebamme Katja Christina Richter nach Nr. 3 dieser AVB umfasst. Liegt diese Kostenübernahmeerklärung nicht vor oder deckt sie die in Anspruch genommenen Leistungen nicht ab, sind die Leistungsempfängerinnen als Selbstzahlerinnen zur Entrichtung des Entgelts für die Leistungen verpflichtet. Davon nicht umfasst sind die vereinbarten Wahlleistungen. Für diese sind die Leistungsempfängerinnen als Selbstzahlerinnen zur Zahlung verpflichtet.
(3) Selbstzahlerinnen sind zur Entrichtung des Entgelts für die Leistungen der Hebamme Katja Christina Richter nach dieser AVB verpflichtet. Bei Selbstzahlerinnen richtet sich der erstattungsfähige Leistungsumfang nach der Privatgebührenordnung des Bundeslandes der Leistungserbringung. Die Leistungsempfängerin ist selbst dafür verantwortlich, die Erstattungsfähigkeit von Leistungen mit ihrer Krankenversicherung zu klären. Sofern die Privatgebührenordnung des Bundeslandes der Leistungserbringung keine Vergütung der Leistungen analog dem Ergänzungsvertrag zum Vertrag über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach § 134a SGB V vorsieht, gelten die Erstattungssätze des Ergänzungsvertrages. Davon nicht umfasst sind die vereinbarten Wahlleistungen. Für diese sind die Leistungsempfängerinnen als Selbstzahlerinnen zur Zahlung verpflichtet.
(4) Der Rechnungsbetrag wird mit Zugang der Rechnung fällig. Bei Zahlungsverzug können Verzugszinsen gemäß § 288 BGB sowie Mahngebühren in Höhe von pauschal 5,- Euro berechnet werden.
(5) Eine Aufrechnung mit bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Forderungen ist ausgeschlossen.
(6) Sofern die Leistungsempfängerin Wahlleistungen mit der Hebamme Katja Christina Richter vereinbart hat, kann eine angemessene Vorauszahlung verlangt werden.
§6 Bedingungen für Kurse
(1) Anmeldung und Teilnahme
Die Anmeldung zu Kursen erfolgt online über die Webseite der Hebamme. Mit der Teilnahmebestätigung ist die Anmeldung verbindlich.
(2) Kursorganisation
Kurszeiten und -orte können bei organisatorischen Notwendigkeiten geändert werden. Änderungen und Absagen werden den Teilnehmerinnen rechtzeitig mitgeteilt. Bei langfristigem Ausfall (über 4 Wochen) wird eine Vertretung organisiert oder der Kurs abgebrochen. Bei Abbruch werden Selbstzahlergebühren anteilig erstattet.
(2) Mindestteilnehmerzahl und Absagen
Kurse finden nur bei einer Mindestteilnehmerzahl von 8 Personen statt. Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl erfolgt eine Absage spätestens eine Woche vor Kursbeginn.
(3) Kosten und Gebühren
Die Kursgebühren richten sich nach der jeweiligen Ausschreibung. Partnergebühren sind vor Kursbeginn zu zahlen.
(4)Versäumte Kursstunden
Versäumte Stunden der Teilnehmerinnen bei Wahlleistungskursen werden privat in Rechnung gestellt und können nicht nachgeholt oder erstattet werden. Bei Wahlleistungskursen erfolgt keine Rückerstattung bei Stornierungen nach Kursbeginn. Von der Hebamme abgesagte Kurstermine werden, wenn möglich, zeitnah durch Ersatztermine ausgeglichen. Sollte dies nicht möglich sein, werden bei Selbstzahlerkursen die ausgefallenen Stunden anteilig erstattet.
(5) Stornierungen und Rücktritt
Stornierungen von Kursen sind bis 14 Tage nach Anmeldung kostenfrei möglich. Bei späteren Stornierungen wird die volle Kursgebühr fällig, es sei denn, die Teilnehmerin stellt eine Ersatzteilnehmerin.
§7 Haftung
(1)Haftungsumfang
Die Hebamme haftet für ihre Leistungen im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und ihrer Berufshaftpflichtversicherung.
(2)Haftungsausschlüsse
Die Hebamme haftet nicht für Schäden, die durch die Nichtbeachtung ihrer Empfehlungen oder ärztlichen Anweisungen entstehen. Eine Haftung für Folgeschäden, die durch Eigenverschulden der Leistungsempfängerin entstehen, ist ausgeschlossen.
(3) Haftung für Schäden durch die Leistungsnehmerin oder ihres Kindes
Die Leistungsempfängerin haftet für Schäden, die durch sie selbst oder ihr Kind verursacht werden.
§8 Datenschutz
(1) Verantwortliche Stelle
Frauengesundheit am Meer, Katja Christina Richter, Plöner Str. 28, 23701 Eutin.
(2) Zweck und Umfang der Datenverarbeitung
Die personenbezogenen Daten der Leistungsempfängerin und ihres Kindes, insbesondere Gesundheitsdaten, werden zur Vertragserfüllung, Abrechnung und Dokumentation gemäß der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verarbeitet.
(3) Speicherung und Weitergabe
Daten werden gemäß § 630g BGB bis zu 30 Jahre nach der letzten Behandlung gespeichert. Eine Weitergabe erfolgt nur an berechtigte Empfänger (z. B. Krankenkassen, Abrechnungsstellen) oder bei gesetzlicher Verpflichtung.
(4) Einwilligung und Betroffenenrechte
Die Leistungsempfängerin erklärt sich mit der Verarbeitung ihrer Daten einverstanden. Diese Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden. Sie hat das Recht auf Auskunft, Berichtigung und Löschung ihrer Daten sowie auf Beschwerde bei der zuständigen Datenschutzbehörde.
§9 Eingebrachte Sachen
(1) In die Praxis- oder Kursräume sollen nur die notwendigen Kleidungsstücke und Gebrauchsgegenstände eingebracht werden. Zurückgelassene Sachen gehen in das Eigentum der Hebamme Katja Christina Richter über, wenn sie nicht innerhalb von 12 Wochen nach Aufforderung abgeholt werden.
(2) Für eingebrachte Sachen, die in der Obhut der Leistungsempfängerin bleiben, und für Fahrzeuge der Leistungsempfängerin und von Begleitpersonen, die auf dem Grundstück der Hebamme Katja Christina Richter oder auf einem von der Hebamme Katja Christina Richter bereitgestellten Parkplatz abgestellt sind, haftet die Hebamme nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit; das Gleiche gilt bei Verlust von Geld und Wertsachen, die nicht zur Verwahrung übergeben wurden.
§10 Abschließende Bestimmungen:
(1) Nebenabreden und Vertragsänderungen
Sind einzelne Bestimmungen unwirksam, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungen. Die unwirksamen Bestimmungen sollen ersetzt werden durch eine solche Regelung, die der unwirksamen am nächsten kommt. Nebenabreden und Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform. Die Abtretung von Rechten aus diesem Vertrag an Dritte ist nicht erlaubt.
(2) Gerichtsstand
Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz von Frauengesundheit am Meer und der Hebamme Katja Christina Richter, derzeit Eutin.
Diese allgemeinen Vertragsbedingungen treten am 1.11.2025 in Kraft.
2. TEIL – Allgemeine Geschäftsbedingungen für Kurse, Seminare und Aus-, Fort- und Weiterbildungen
Die vorliegenden Geschäftsbedingungen sind Vertragsbestandteil für die Teilnahme an Kursen, Seminaren, Aus-, Fort- und Weiterbildungen. Die Teilnehmende stimmt diesen Bedingungen sowie allen einschlägigen Vorschriften zu und übernimmt die Haftung für deren Einhaltung.
Veranstalterin:
Frauengesundheit am Meer
Katja Christina Richter
Plöner Str. 28
23701 Eutin
E-Mail: info@frauengesundheit-am-meer.de
Telefon: 04521-8303011
1. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
1.1. Die Veranstalterin führt Seminare in Präsenz und Online in den Bereichen Persönlichkeitsentwicklung, Hebammenfort- und Weiterbildungen sowie berufliche Aus- und Fortbildungen durch. Diese können selbst oder durch Partner angeboten werden.
1.2. Für Anmeldung, Buchung und Teilnahme an Seminaren gelten diese AGB. Änderungen der AGB werden den Teilnehmenden rechtzeitig per E-Mail mitgeteilt.
1.3. Nebenabreden und Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform. Die Abtretung von Rechten aus diesem Vertrag an Dritte ist nur mit schriftlicher Zustimmung der Veranstalterin erlaubt.
1.4. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Gerichtsstand ist Eutin. Sollten einzelne Bestimmungen ungültig sein, bleiben die übrigen Regelungen unberührt. Anstelle der ungültigen Bestimmung tritt eine gültige, die dem Sinn der ungültigen Bestimmung am nächsten kommt.
2. Leistungen
2.1. Die Seminare vermitteln Ansätze und Methoden zur persönlichen Entwicklung oder zur beruflichen Ausübung (z. B. als Trainerin, Coach oder Hebamme). Inhalte und Ziele sind der jeweiligen Seminarbeschreibung zu entnehmen.
2.2. Die Seminare stellen keine Heilkunde dar und sind kein Ersatz für medizinische Behandlungen. Diagnosen, Therapien oder die Verabreichung von Medikamenten sind ausgeschlossen.
2.3. Online-Seminare on demand können über einen Zugangscode abgerufen werden. Der Zugangscode ist 30 Tage nach Seminarbeginn gültig.
3. Teilnahmevoraussetzungen
3.1. Jede Teilnehmende trägt die volle Verantwortung für sich selbst und ihre Handlungen während der Seminare. Voraussetzung ist ein stabiler psychischer und physischer Zustand.
3.2. Teilnehmende, die sich aktuell in ärztlicher oder therapeutischer Behandlung befinden, müssen die Teilnahme im Vorfeld mit ihrem Arzt /Therapeuten abklären.
3.3. Die Anweisungen der Seminarleitung sind während der Seminare zu befolgen.
4. Anmeldung / Vertragsschluss / Rücktritt
4.1. Die Anmeldung erfolgt über das Online-Anmeldeformular. Plätze werden in der Reihenfolge des Eingangs vergeben.
4.2. Die Anmeldung wird mit der schriftlichen Bestätigung per E-Mail verbindlich. Die Teilnahmegebühr ist im Regelfall sofort oder abweichend vom Regelfall innerhalb der in der Rechnung genannten Frist zu entrichten.
4.3. Rücktrittsbedingungen:
– Bis zu 6 Monate vor Veranstaltungsbeginn: 25 % der Teilnahmegebühr.
– Bis zu 4 Monate vor Veranstaltungsbeginn: 50 % der Teilnahmegebühr.
– Bis zu 2 Monate vor Veranstaltungsbeginn: 75 % der Teilnahmegebühr.
– Danach: 100 % der Teilnahmegebühr.
4.4. Kulanzregelung: Kann der Seminarplatz durch die Warteliste neu vergeben werden, kann auf die Gebühr ganz oder teilweise verzichtet werden. Eine Verpflichtung zur Neuvergabe besteht nicht.
4.5. Absage durch die Veranstalterin: Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht oder das Seminar aus organisatorischen Gründen abgesagt, wird die bereits gezahlte Gebühr vollständig zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
5. Widerrufsbelehrung und Widerrufsrecht
5.1. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab Vertragsschluss.
5.2. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, senden Sie eine schriftliche Mitteilung an:
Frauengesundheit am Meer
Katja Christina Richter
Plöner Str. 28
23701 Eutin
E-Mail: info@frauengesundheit-am-meer.de
5.3. Folgen des Widerrufs:
Nach Eingang Ihres Widerrufs erstatten wir die geleisteten Zahlungen innerhalb von 14 Tagen. Bei bereits begonnenen Dienstleistungen wird ein anteiliger Betrag entsprechend der erbrachten Leistungen einbehalten.
5.4. Kein Widerrufsrecht besteht bei Seminaren, die einen spezifischen Termin oder Zeitraum betreffen (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB).
6. Haftungsbeschränkung
6.1. Die Veranstalterin haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
6.2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Veranstalterin nur bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Die Haftung ist in diesen Fällen auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt.
7. Markenrechte / Urheberrechte
7.1. Alle Inhalte, Materialien und Marken (z. B. Frauengesundheit am Meer, SINNfonie, Phönixmind) unterliegen dem Urheberrecht von Katja Christina Richter.
7.2. Die Vervielfältigung oder Nutzung ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung erlaubt.
8. Datenschutz / Persönlichkeitsrechte
8.1. Mit der Anmeldung erklärt sich die Teilnehmende mit der Speicherung und Verarbeitung ihrer Daten einverstanden.
8.2. Die Zustimmung zur Verwendung von Aufnahmen (Foto, Ton, Video) für Werbezwecke kann während des Seminars formlos schriftlich widerrufen werden, andernfalls gilt diese als erteilt.
8.3. Die Anfertigung von Aufnahmen durch Teilnehmende ist nur mit Zustimmung der Veranstalterin erlaubt.
9. Reisekosten / Auslagen
Reisekosten, Unterkunft und Verpflegung sind von den Teilnehmenden – wenn nicht in der Ausschreibung anderes ausgewiesen – selbst zu tragen. Ersatzansprüche bei der Seminarabsage bestehen nicht.
Stand: 22.04.2024